für Foto-, Video- und Drohnendienstleistungen von DROHNORAMA
Geltung für Verbraucher und Unternehmer. Soweit einzelne Bestimmungen nur für eine Kundengruppe gelten, ist dies ausdrücklich angegeben. Individuelle Vereinbarungen in Angebot oder Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Foto-, Video-, Bildbearbeitungs- und Drohnendienstleistungen von DROHNORAMA, Christian Frittajon, Leppersdorf 138, 4612 Scharten (nachfolgend „DROHNORAMA“), mit Verbrauchern und Unternehmern.
1.2. Verbraucher ist, wer das Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist, wer im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Abweichende individuelle Vereinbarungen in Angebot, Auftragsbestätigung oder sonstiger ausdrücklicher Vereinbarung gehen diesen AGB vor. Fremde AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn DROHNORAMA deren Geltung ausdrücklich akzeptiert.
2.1. Preislisten, Websiteangaben und unverbindliche Kostenschätzungen stellen – sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet – noch kein bindendes Angebot dar.
2.2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn DROHNORAMA den Auftrag ausdrücklich bestätigt oder mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistung beginnt. Die Auftragsbestätigung kann insbesondere per E-Mail, elektronisch oder in Textform erfolgen.
2.3. Bei der Buchung eines Shootings gilt das in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Mindestpaket als verbindlich gebucht. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist bei Privatkunden das Paket START zum jeweils vereinbarten Preis das Mindestpaket.
2.4. Nach dem Shooting kann der Auftraggeber anhand einer Vorschaugalerie ein höheres Paket oder zusätzliche Leistungen wählen. Ein Downgrade unter das verbindlich vereinbarte Mindestpaket ist ausgeschlossen.
3.1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und der jeweils einbezogenen Leistungsbeschreibung bzw. Preisliste.
3.2. Sofern keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden, entscheidet DROHNORAMA im Rahmen des Auftrags nach fachlichen und gestalterischen Gesichtspunkten über Perspektiven, Flugwege, Aufnahmezeitpunkte, Bildauswahl, Schnitt, Farblook und Bearbeitung.
3.3. Ein bestimmter subjektiver Bildstil oder eine bestimmte Anzahl technisch verwertbarer Rohaufnahmen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Geringfügige Abweichungen in Perspektive, Licht, Farbe oder Bildwirkung, die sich aus Wetter, Umgebung oder technischen Bedingungen ergeben, stellen für sich allein keinen Mangel dar.
3.4. RAW-Dateien, unbearbeitetes Rohmaterial, Projektdateien oder sämtliche angefertigten Aufnahmen sind nicht geschuldet, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4.1. Drohnenflüge werden ausschließlich durchgeführt, wenn sie nach den jeweils anwendbaren luftfahrtrechtlichen Vorschriften, geografischen UAS-Zonen, behördlichen Vorgaben und der fachlichen Sicherheitsbeurteilung von DROHNORAMA zulässig und verantwortbar sind.
4.2. DROHNORAMA entscheidet als verantwortlicher Betreiber/Pilot über Start, Flugweg, Flughöhe, Abbruch und Landung. Weisungen des Auftraggebers werden nur berücksichtigt, soweit sie rechtlich zulässig und sicher umsetzbar sind.
4.3. Erforderliche luftfahrtrechtliche Freigaben und die Prüfung der Flugbedingungen übernimmt DROHNORAMA im vereinbarten Leistungsumfang. Gebühren oder außergewöhnlicher Aufwand für besondere Genehmigungen werden nur verrechnet, wenn dies vorab vereinbart wurde.
4.4. Ein Drohnenflug kann wegen Wetter, Wind, Sicht, Luftraumbeschränkungen, behördlicher Maßnahmen, sicherheitsrelevanter Hindernisse, Personenansammlungen, Störungen, technischen Problemen oder sonstigen nicht vertretbaren Umständen verschoben, angepasst oder abgebrochen werden. Sicherheit und Rechtskonformität haben Vorrang vor der Erfüllung einzelner Motivwünsche.
5.1. Der Auftraggeber stellt DROHNORAMA rechtzeitig alle für den Auftrag wesentlichen Informationen zur Verfügung, insbesondere genaue Einsatzadresse, gewünschte Motive, zeitliche Vorgaben und bekannte Besonderheiten am Aufnahmeort.
5.2. Soweit der Auftraggeber nicht selbst Eigentümer oder Verfügungsberechtigter des Aufnahmeorts ist, sorgt er für notwendige privatrechtliche Zutritts- oder Nutzungserlaubnisse. Luftfahrtrechtliche Genehmigungen für den Drohnenbetrieb bleiben hiervon unberührt und werden im Rahmen von Punkt 4 behandelt.
5.3. Der Auftraggeber hat DROHNORAMA auf ihm bekannte sensible Bereiche, besondere Sicherheitsanforderungen, Betriebsgefahren oder sonstige relevante Umstände hinzuweisen.
5.4. Soweit der Auftraggeber die Abbildung bestimmter Personen, Marken, Kunstwerke oder sonstiger geschützter Inhalte ausdrücklich verlangt, trägt er die Verantwortung dafür, dass die für die beabsichtigte Nutzung erforderlichen Rechte bzw. Einwilligungen vorliegen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.1. Vereinbarte Shootingtermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Drohnenaufträgen stehen sie jedoch unter dem Vorbehalt geeigneter Wetter-, Wind-, Sicht-, Luftraum- und Sicherheitsbedingungen.
6.2. Muss DROHNORAMA einen Termin aus Sicherheits-, Wetter-, behördlichen oder vergleichbaren sachlichen Gründen verschieben, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Für die reine Terminverschiebung fällt keine Stornopauschale an.
6.3. Bereits angefallene externe Gebühren oder speziell für den Auftrag bestellte Fremdleistungen werden nur weiterverrechnet, soweit dies gesetzlich zulässig und im Einzelfall vereinbart ist.
7.1. Für freiwillige Absagen und Terminverschiebungen durch den Auftraggeber gelten die gesonderten DROHNORAMA-Stornobedingungen in der bei Vertragsschluss übermittelten Fassung.
7.2. Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern, insbesondere nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), werden durch die Stornobedingungen nicht eingeschränkt.
7.3. Wurde das Shooting vertragsgemäß durchgeführt, bleibt mindestens das vereinbarte Mindestpaket geschuldet, auch wenn der Auftraggeber später keine Nutzung der Aufnahmen wünscht.
8.1. Soweit vereinbart, erhält der Auftraggeber nach dem Shooting eine persönliche Vorschaugalerie mit Wasserzeichen oder sonstigem Schutz. Diese dient ausschließlich der Auswahl und darf nicht veröffentlicht, vervielfältigt, weitergegeben oder kommerziell genutzt werden.
8.2. Der Auftraggeber wählt innerhalb der mitgeteilten Frist die im gebuchten Paket enthaltenen Bilder bzw. Videos aus. Erfolgt keine Auswahl, kann DROHNORAMA nach angemessener Erinnerung eine eigene Auswahl entsprechend dem gebuchten Umfang treffen.
8.3. Hochauflösende, wasserzeichenfreie Dateien werden grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der fälligen Rechnung digital bereitgestellt.
8.4. Die Lieferfrist richtet sich nach dem vereinbarten Auftrag. Ohne ausdrückliche Fixfrist handelt es sich bei genannten Bearbeitungszeiten um realistische Richtwerte; zwingende gesetzliche Leistungsfristen bleiben unberührt.
9.1. Maßgeblich ist der in Angebot oder Auftragsbestätigung vereinbarte Endpreis. Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder vom Auftraggeber nachträglich beauftragt wurden.
9.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Anfahrt mit 1,00 € je km Entfernung vom vereinbarten DROHNORAMA-Betriebsstandort zum Einsatzort (einfache Entfernung laut üblicher Straßenroute) verrechnet.
9.3. DROHNORAMA kann bei größeren oder aufwändigen Aufträgen eine angemessene Anzahlung verlangen, sofern dies vor Vertragsabschluss bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbart wird.
9.4. Rechnungen sind, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, mit Rechnungslegung fällig. Bei Verbrauchern gelten bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Verzugszinsen und nur die gesetzlich ersatzfähigen notwendigen Betreibungskosten. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen unternehmerischen Verzugsfolgen.
9.5. Nutzungsrechte an den final gelieferten Aufnahmen entstehen erst im vereinbarten Umfang nach vollständiger Bezahlung, soweit gesetzlich zulässig.
10.1. Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von DROHNORAMA hergestellten Fotos und Videos verbleiben bei DROHNORAMA bzw. dem jeweiligen Urheber. Der Auftraggeber erhält die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
10.2. Privatkunden erhalten – sofern nichts anderes vereinbart ist – ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur privaten Nutzung der final gelieferten Aufnahmen einschließlich privater Social-Media-Nutzung. Eine gewerbliche, werbliche oder entgeltliche Weiterlizenzierung ist davon nicht umfasst.
10.3. Gewerbliche Auftraggeber erhalten – sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist – ein einfaches, nicht ausschließliches Recht, die final gelieferten Aufnahmen für die eigene Unternehmenskommunikation, eigene Website, eigene Social-Media-Kanäle, eigene Exposés und eigene Werbemittel zu nutzen. Verkauf, Unterlizenzierung oder Nutzung durch unabhängige Dritte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
10.4. Übliche technische Anpassungen wie Größenänderung oder Zuschnitt sind zulässig, soweit der Charakter der Aufnahme nicht entstellt wird. Weitergehende manipulative Veränderungen oder Bearbeitungen bedürfen der Zustimmung von DROHNORAMA, sofern sie nicht bereits vom vereinbarten Nutzungszweck umfasst sind.
10.5. Bei gewerblicher Veröffentlichung soll, soweit technisch und branchenüblich zumutbar, eine Urheberbezeichnung „© DROHNORAMA“ erfolgen. Eine zwingende Kennzeichnungspflicht besteht nur, soweit sie individuell vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist.
11.1. Die Beauftragung allein berechtigt DROHNORAMA nicht automatisch, kundenspezifische Aufnahmen für eigene Werbung, Website, Social Media oder Portfolio zu veröffentlichen, wenn dafür eine gesonderte Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage erforderlich ist.
11.2. Eine solche Veröffentlichung erfolgt gegebenenfalls auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Vereinbarung bzw. Einwilligung. Die Erteilung einer Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Durchführung des gebuchten Auftrags.
12.1. Der Auftraggeber ist nach Bereitstellung der finalen Dateien für die eigene dauerhafte Datensicherung verantwortlich.
12.2. DROHNORAMA bemüht sich, finale Aufnahmen für mindestens 12 Monate nach Lieferung zu archivieren, übernimmt jedoch – soweit gesetzlich zulässig – keine Garantie für eine darüberhinausgehende dauerhafte Verfügbarkeit. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
13.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Maßstab ist die ausdrücklich vereinbarte Leistung; ein rein subjektives Nichtgefallen trotz vertragsgemäßer Ausführung begründet für sich allein keinen Mangel.
13.2. Offensichtliche technische Fehler oder fehlerhafte Dateien sollen DROHNORAMA möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit eine rasche Prüfung und gegebenenfalls Verbesserung erfolgen kann. Gesetzliche Fristen und Rechte von Verbrauchern werden dadurch nicht verkürzt.
14.1. DROHNORAMA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden. Zwingende Haftung, insbesondere für Personenschäden sowie nach zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen, bleibt unberührt.
14.2. Für Verzögerungen oder die Nichtdurchführbarkeit einzelner Drohnenaufnahmen aufgrund rechtlicher Flugbeschränkungen, kurzfristiger behördlicher Maßnahmen, ungeeigneter Wetterbedingungen oder anderer von DROHNORAMA nicht beherrschbarer Sicherheitsumstände haftet DROHNORAMA nicht, soweit kein eigenes Verschulden vorliegt. In diesen Fällen wird nach Möglichkeit eine zumutbare Ersatzlösung oder Terminverschiebung angeboten.
14.3. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – außer bei Personenschäden und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15.1. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, insbesondere zur Vertragsanbahnung, Auftragsabwicklung, Rechnungslegung, Kommunikation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
15.2. Weitergehende Informationen, insbesondere zu Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von DROHNORAMA.
15.3. Eine Verwendung von Bildmaterial für eigene Werbezwecke von DROHNORAMA wird – soweit erforderlich – gesondert geregelt und nicht allein auf diese AGB gestützt.
16.1. Schließt ein Verbraucher den Vertrag im Fernabsatz (z. B. über Website, E-Mail oder Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.
16.2. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass DROHNORAMA bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung beginnt, und tritt er danach wirksam zurück, kann für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen ein gesetzlich vorgesehener anteiliger Betrag zu zahlen sein.
16.3. Das Rücktrittsrecht kann bei Dienstleistungen nach vollständiger Erbringung erlöschen, wenn DROHNORAMA aufgrund eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen hat und der Verbraucher vorab bestätigt hat, dass ihm der Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bekannt ist.
16.4. Die nachstehende Rücktrittsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil der Verbraucherinformationen.
17.1. Gegenüber Unternehmern können Mängel- und Prüfpflichten nach den gesetzlichen unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Anwendung kommen.
17.2. Für Unternehmer gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und – soweit anwendbar – des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Unternehmergeschäften wird, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz von DROHNORAMA sachlich zuständige Gericht vereinbart.
18.1. Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.
18.2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; eine hiervon zu deren Nachteil abweichende Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen.
18.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Für Verbraucher bei Dienstleistungsverträgen im Fernabsatz / außerhalb von Geschäftsräumen
Rücktrittsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie DROHNORAMA, Christian Frittajon, Leppersdorf 138, 4612 Scharten, office@drohnorama.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.
Folgen des Rücktritts
Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen, soweit gesetzlich geschuldet, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Zahlung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so haben Sie im Fall eines wirksamen Rücktritts einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu Ihrer Rücktrittserklärung bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiger Beginn / Verlust des Rücktrittsrechts
Wenn Sie ausdrücklich verlangen, dass DROHNORAMA vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung beginnt, und die Dienstleistung noch innerhalb dieser Frist vollständig erbracht wird, kann Ihr Rücktrittsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, sofern Sie zuvor ausdrücklich bestätigt haben, dass Ihnen dieser Rechtsverlust bekannt ist.
Dieses Formular nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen/zurücktreten wollen.
An: DROHNORAMA, Christian Frittajon, Leppersdorf 138, 4612 Scharten, office@drohnorama.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
[__________________________________________________________________________]
Bestellt am / Vertrag abgeschlossen am (*): [____________________________]
Name des/der Verbraucher(s): [____________________________________________]
Anschrift des/der Verbraucher(s): [_________________________________________]
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
[__________________________________________________________________________]
Datum: [____________________________]
(*) Unzutreffendes streichen.
DROHNORAMA – Christian Frittajon, Leppersdorf 138, 4612 Scharten, office@drohnorama.at · drohnorama.at
Stand: 05.09.2026 · DROHNORAMA · Christian Frittajon · Leppersdorf 138, 4612 Scharten · office@drohnorama.at